Eine kleine Einweisung in puncto "Bagger mieten"

22 Dezember 2016
 Kategorien: Bau & Bauunternehmer, Blog

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Ein Mobilbagger gehört zu den Allroundern unter den Baumaschinen. Durch seine unterschiedlichen Steuerkreise und seinem Schnellwechslersystem lässt sich dieses Baugerät auf die unterschiedlichsten Anforderungen anpassen. In kürzester Zeit lassen sich so die verschiedensten Aufgaben bewältigen. Auf vielen Baustellen sind solche Mobilbagger anzutreffen. Ob nun Gruben ausgeschachtet werden müssen oder ob Wälle abzutragen oder größere Flächen zu planieren sind, die Einsatzzwecke sind recht unterschiedlich. Gewerbliche Betriebe mieten solche Mobilbagger, um mögliche Auftragsspitzen ohne größeren Zeitverlust besser bewältigen zu können oder als zeitweiliger Ersatz für den eigenen Bagger, der zwischenzeitlich in Werkstatt repariert werden muss. Private Kunden hingegen greifen überwiegend auf die kleineren Mobilbagger zurück, die beim Hausbau oder bei einer umfangreichen Gartengestaltung zum Einsatz kommen.


Der Allrounder unter den Baumaschinen

Die individuellen Anforderungen sind es auch, die das jeweilige Modell des Mobilbaggers bestimmen. Für unwegsames Gelände beispielsweise empfiehlt es sich auf einen Bagger mit Kettenantrieb zurückzugreifen. Weitere Auswahlkriterien sind die maximale anzulegende Grabentiefe, die Reichweite oder Stiellänge des Auslegers sowie das Volumen des Baggerlöffels. Die eigentliche Stärke eines Mobilbaggers liegt in seiner Vielseitigkeit. Durch seine Schnellwechselfunktion lassen sich unterschiedliche Anbauteile anfügen wie diverse Greifer, Tief- oder Grabenraumlöffel unterschiedlicher Breite, Hydraulikhämmer, Vibrationsplatten, Fräsen oder Zangen etc. Des Weiteren lässt sich ein Mobilbagger bequem auf eigener Achse an den Einsatzort fahren. Ein äußerst kostenintensiver Transport wird somit überflüssig.

Einen Bagger zu mieten ist einfach, aber was ist dabei zu beachten?

Wer einen Bagger zum Beispiel bei KTG Baumaschinen mieten möchte, sollte vorher einige Kriterien beachten. So muss der Mieter bzw. der spätere Fahrer dieses Gerätes ein bestimmtes Mindestalter besitzen (mindestens 18 Jahre). Auch sollte vor der eigentlichen Vermietung überprüft werden, welche Art von Kosten anfallen (z. B. Transport, Kaution, Versicherung etc.). Etwaige sichtbare Mängel am Bagger sind vor der Vermietung im Vertrag entsprechend schriftlich festzuhalten. Auch sollte sich der Mieter vor Ort zunächst einmal, in puncto der Bedienbarkeit des Gerätes, intensiv einweisen lassen und eine kurze Probefahrt unternehmen. Hierdurch erhält man eine bessere Vertrautheit mit der Steuerung des Baggers. Ein spezieller Führerschein ist für das Steuern eines Baggers generell nicht erforderlich.

Wer haftet bei Schäden an unbeteiligten Dritten?

Auch wenn das Führen eines Baggers auf einem Privatgrundstück nicht der Führerscheinpflicht unterliegt, so sollten besonders unerfahrene Personen einige Vorsicht walten lassen. Denn entstehen Schäden während der Arbeit mit dem Bagger, so muss weiterhin dafür gehaftet werden. Das die entstandenen Kosten von der eigenen Haftpflichtversicherung möglicherweise "nicht" übernommen werden, ist gar nicht so unwahrscheinlich. Insbesondere dann, wenn der Unfallverursacher keine ausreichenden Erfahrungen mit Baumaschinen nachweisen kann. Auch dies gilt von vornherein zu beachten, wenn man sich entschlossen hat einen Bagger zu mieten.