Feuerschutztüren – die lebensrettenden Barrieren!

2 November 2020
 Kategorien: Garagentore, Blog

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Brandschutztüren sind meistens aus robustem Stahl gefertigt und unterliegen je nach Bauart bestimmten Brandschutzklassen. Sie sollen im Brandfall sicherstellen, dass das Feuer nicht so schnell um sich greifen kann. Diese Art von Türen schließen im Brandfall automatisch. Darüber hinaus müssen sie über eine Notentriegelung verfügen, sodass sie bei Bedarf auch wieder geöffnet werden können.

Was ist der Sinn und Zweck dieser Türen?

Wenn Feuer genügend Nahrung erhält, greift es rasch um sich. Feuerschutzabschlüsse bilden Blockaden, die es dem Feuer unmöglich machen, um sich zu greifen. Je nach den baulichen Gegebenheiten stehen Feuerschutztüren von beispielsweise der TorAn- Handelsgesellschaft mbH mit Links- oder Rechtsanschlag zur Auswahl.

Welche Regelwerke kommen zur Anwendung?

In Deutschland sind diese in der Landesbauordnung sowie in der DIN 4102 (EN 16034) geregelt. Brandschutztüren (Feuerschutzabschluss) müssen auch in Privathäusern verbaut werden. Diese betrifft zum Beispiel den Abschluss zwischen Wohnhaus und Garage.

Wie und wonach werden diese Türen noch unterteilt?

Sogenannte Feuerwiderstandsklassen legen fest, wie lange die betreffende Tür das Feuer abhalten kann. T30, T60 gehören zur Klasse „feuerhemmend“ und bedeuten, dass diese Tür das Feuer für 30 bzw. 60 Minuten abhalten kann. T90, T120 bedeuten „feuerbeständig“, weil das Feuer über eine Stunde abgehalten werden kann. In dieser Zeit wird das Feuer normalerweise schon gelöscht.

Wonach richtet sich, welche Tür eingebaut werden muss?

Die Art der Gebäudenutzung sowie die verbauten Wände legen fest, welche Feuerklasse hier zur Anwendung kommen muss. Üblicherweise sind Brandschutztüren aus Stahl oder Aluminium. Es können aber auch Holzwerkstoffe oder Glasausschnitte verbaut werden. Diese sind dann speziell behandelt und verarbeitet. Beim Glas handelt es sich dann um Feuerschutzverglasungen.

Welche Anforderungen müssen generell erfüllt werden?

Feuerschutztüren müssen selbstschließend, funktionsfähig für einen längeren Zeitraum sein und müssen als Komplettsystem geliefert werden. Das bedeutet, dass bei der Lieferung auch die Beschläge, Zarge, das Türblatt sowie die Schließmittel bereits fix-fertig darauf montiert sein müssen. Der Feuerschutzabschluss muss von alleine ins Schloss fallen.

Was ist versicherungstechnisch zu beachten?

Feuerschutztüren sind Teil der Sicherheitseinrichtung und unterliegen daher strengen Regelwerken und Bestimmungen. Werden die Türen nicht ordnungsgemäß eingebaut oder blockiert, damit das leichtere Durchgehen während der Arbeit möglich ist, zahlt die Versicherung im Brandfall nicht. Brandschutztüren dürfen nie durch Türkeile oder Gegenstände blockiert werden. Sie sind geschlossen zu halten und dürfen nur kurz geöffnet und wieder geschlossen werden.

Fazit

Die vorab beschriebenen Voraussetzungen für Feuerschutzabschlüsse müssen erfüllt werden, da im Notfall nicht viel Zeit bleibt, um die Türe zu öffnen. Darüber hinaus sind diese Türen meistens sehr schwer. Sie müssen widerstandsfähig und robust sein. Deshalb muss die Bauweise auch dementsprechend ausgelegt sein. Im Wohnbereichen oder Hotelanlagen werden diese mit hübschem Feuerschutzglas oder speziellem Holz versehen.